MOPEDSCHEIN ab 15. LEBENSJAHR

Der Mopedschein kann auch bereits nach Vollendung 
des 15. Lebensjahres erworben werden.
Dazu müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

 

Die Mopedprüfung darf frühestens 6 Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahres abgelegt werden.
Der Ausweis wird nach Vollendung des 15. Lebensjahres ausgefolgt.
Für den Ausweis sind zusätzlich 8 Fahrpraxisstunden in einer Fahrschule erforderlich.
Der Ausweis wird in der Fahrschule ausgestellt.
 

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