MOPEDSCHEIN ab 15. LEBENSJAHR
Der Mopedschein kann auch
bereits nach Vollendung
des 15. Lebensjahres erworben werden.
Dazu müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Die Mopedprüfung darf frühestens 6 Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahres abgelegt werden.
Der Ausweis wird nach Vollendung des 15. Lebensjahres ausgefolgt.
Für den Ausweis sind zusätzlich 8 Fahrpraxisstunden in einer Fahrschule erforderlich.
Der Ausweis wird in der Fahrschule ausgestellt.